Verordnung & Kostenrückerstattung

Als Wahllogopädin arbeite ich auf Refundierungsbasis. Voraussetzung für den Beginn einer logopädischen Therapie und einer späteren Rückerstattung der Kosten ist eine entsprechende Verordnung vom Facharzt (HNO-Arzt, Kinderarzt, Zahnarzt, Neurologe), die von Ihrer Sozialversicherungsanstalt bewilligt wurde.

Nach Beendigung eines Therapieblocks erhalten Sie eine Honorarnote, die Sie zusammen mit der bewilligten Verordnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.

Je nach Kasse werden 40-70 % der Therapiekosten rückerstattet, bei einer privaten Zusatzversicherung meist 100 %.

Therapiekosten

€80

€100

€120

45min (T2)

60min (T3)

Hausbesuch (T3+HB)

(Therapie inklusive Vor- und Nachbereitungszeit)

Terminabsage

Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie mich rechtzeitig unter 0650/360 7100 davon in Kenntnis zu setzen. Ein Termin kann bis zu 24 Stunden im Voraus abgesagt werden. Bei verspäteter Absage oder Nichterscheinen, wird das volle Honorar in Rechnung gestellt! (Diese Kosten werden nicht vom Krankenversicherungsträger rückerstattet.)